Ankauf von Zuchtieren
Ankauf von Zuchtebern
Die Ankaufshilfe für den Kauf eines Ebers der Landrasse und der Rasse des deutschen Edelschweines wird gewährt, wenn der Eberhalter mittels Deckbuch die Anzahl von 60 Decksprüngen nachweisen kann. An Besitzer der belgischen Landrasseneber wird die volle Ankaufsbeihilfe dann gewährt, wenn dieser 50 Decksprünge nachweisen kann. Die Eber müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Der Förderungsbeitrag der Stadtgemeinde Bleiburg für Zuchteber beträgt 50% der Anschaffungskosten.
Anträge können im Stadtgemeindeamt Bleiburg, Buchhaltung, 1. Stock eingebracht werden.
Ankauf von Zuchttieren
Für den Ankauf von Zuchtstieren gewährt die Stadtgemeinde Bleiburg eine Ankaufsbeihilfe. Die Ankaufsbeihilfe ist wie folgt gegliedert:
Zuchtstiere d. Zuchtwertklasse III b € 0,-
Zuchtstiere d. Zuchtwertklasse III a € 123,54
Zuchtstiere d. Zuchtwertklasse II b € 181,68
Zuchtstiere d. Zuchtwertklasse II a € 218,02
Das Förderansuchen kann im Stadtgemeindeamt Bleiburg, Buchhaltung, 1. Stock eingebracht werden.
Für die Auszahlung der Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Zuchtbescheinigung
- Viehverkehrsschein mit Zahlungsbestätigung