Bauamt
Für Bauberatungen empfehlen wir Ihnen eine Voranmeldung beim Bauamt, um Wartezeiten etc. zu vermeiden. Bringen Sie eventuell vorhandene Entwurfsskizzen, Bestandspläne und dergleichen zur Beratung mit oder übermitteln Sie diese vorab an das Bauamt!
Bitte nehmen Sie unbedingt vor Durchführung eines Bauvorhabens mit dem Bauamt Kontakt auf, um die gesetzlichen Vorgaben abzuklären. Verstöße gegen die Kärntner Bauordnung 1996 werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Zuständigkeiten:
- Angelegenheiten der Bauordnung (Baupolizei) und der Bauvorschriften sowie der baurechtlichen Nebengesetze (Feuerpolizei, Naturschutzgesetz, Heizungsanlagengesetz. etc.)
- Feuerpolizei – Feuerbeschau
- Wasserrechtliche Angelegenheiten
- Maßnahmen nach dem Ortsbildpflegegesetz
- Raumordnung und Gemeindeplanung, Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne
- Grundverkehr,
- Gewerbliche Angelegenheiten
- Kanal- und Wasseranschlusspflichtbescheide
- Veranstaltungsrecht
Baulandmodell und Baulanddatenbank
Formulare/Ansuchen
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Wichtige Informationen und Bestimmungen
In den rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bleiburg kann jederzeit während der Amtsstunden am Bauamt Bleiburg Einsicht genommen werden.
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