Stadträte
Zu den Aufgaben des Stadtrates zählen u.a. die Vorberatung der ihm zugewiesenen Anträge sowie die selbstständige Antragstellung an den Gemeinderat. Weiters ist der Stadtrat II. Instanz in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Bleiburg. Die Zuständigkeiten der einzelnen Stadtratsmitglieder sind derzeit wie folgt aufgeteilt.